- der Grundbeitrag besteht aus dem Basisbeitrag, aus dem alle Aufgaben des Vereins finanziert werden, etwa Naturschutzmaßnahmen oder Wegepflege und dem Investitionszuschlag für den Erhalt der Bauten/Wanderheime und Türme.
- der Ortsgruppenzuschlag, mit dem die Ortgruppen ihre Aktivitäten und Angebote finanzieren.
Der Grundbeitrag wird laut Satzung vom Hauptausschuss festgelegt, der Ortsgruppenzuschlag wird von den einzelnen Ortsgruppen bestimmt und kann unterschiedlich hoch ausfallen.
Sie können als Mitglied selbst entscheiden, ob Sie einer Ortsgruppe zugehören wollen oder dem Gesamtverein direkt beitreten möchten. In der Auswahl der Ortsgruppe sind Sie frei. Die Mitgliedervorteile gelten in jedem Fall.
Bei den Beiträgen zum Schwäbischen Albverein handelt es sich um Jahresbeiträge.
Art der Mitgliedschaft | Grundbeitrag ab 2024 |
Einzelmitglied | Euro 41,- *) |
Einzelne Jugendliche ab 14 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres |
Euro 16,- |
Einzelne Kinder unter 14 Jahren | Euro 3,- |
Familien/(Ehe)Paare (einschl. aller Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) |
Euro 55,- *) |
Alleinerziehende (einschl. aller Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) |
Euro 33,- *) |
Körperschaftsmitglieder (inkl. OG-Zuschlag) |
Euro 93,- *) |
*) Der Beitrag enthält 2024 eine einmalige Klimaumlage von 3 Euro.
Insbesondere sind uns Familien eine besonderes Anliegen. Gerne möchten wir Ihnen und Ihren Kindern die Wichtigkeit der Natur vermitteln. Der Verein ist auch auf jungen Nachwuchs angewiesen. Werden Sie aktiv, begleiten Sie uns und gestalten Sie mit.
Die Ortsgruppe Schwenningen/Heuberg erhebt derzeit keinen Ortsgruppenzuschlag. Der Zuschlag kann zwischen 0 und 25 Euro pro Jahr betragen. Die Ortsgruppe Ihrer Wahl finden Sie über den Ortsgruppen-Finder.
Bei Rückfragen sind wir gerne behilflich:
Wir freuen uns auf Sie!